ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Gültig ab 01.01.2023)

 Für Bestandskunden gelten die jeweils bei Vertragsabschluss gültigen AGB


NUTZUNGSVEREINBARUNG
Der Vertrag über die vereinbarten Leistungen (siehe Vorderseite) kommt mit dem Erwerb eines Buchungskontingents (10er-Karte oder Probemonat) oder dem Abschluss einer Mitgliedschaft zustande.. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von CrossFit Paderborn im vereinbarten Umfang genutzt werden. Mit deinem Login kannst Du online Termine vereinbaren/buchen. Eine Mitgliedschaft berechtigt die Teilnahme an den CrossFit Paderborn Kursen im vereinbarten Umfang, jedoch nicht öfter als zweimal pro Tag. Die Kurstermine werden auf der Internetseite (www.crossfit-paderborn.de) aktuell bekannt gegeben. In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und dem 03. Januar finden nur dann Kurse statt, wenn es ausdrücklich bekannt gegeben wurde. Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende Onlineanmeldung für die Kursteilnahme vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich. Es können maximal zwei Wochen im Voraus Kurse gebucht werden.

ABSAGE UND ÄNDERUNGEN DER TRAININGSEINHEITEN

CrossFit Paderborn behält sich vor, das Training räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingseinheiten inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden die Trainingseinheiten räumlich verlegt, werden Sportler darüber rechtzeitig per E- Mail/App und/oder auf der CrossFit Paderborn-Webseite benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Trainingsortes und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung/Buchung zu einer Trainingseinheit unberührt.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt monatlich und im Voraus. Der Leistungsempfänger erteilt CrossFit Paderborn/Empowering Future GmbH die Berechtigung, die Beiträge per SEPA-Lastschrift vom Bankkonto des Leistungsempfängers einzuziehen. Handelt es sich um den Probemonat oder die 10er Karte, ist der Leistungsempfänger erst bei Eingang der Teilnahmegebühr angemeldet. Die Gebühr für den Probemonat oder die 10er Karte wird an das angegebene Konto der Empowering Future GmbH überwiesen oder wird per Lastschrift verfahren eingezogen.

PREISANPASSUNGSRECHT

CrossFit Paderborn ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. CrossFit Paderborn wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der vier Wochenbeiträge entspricht, in Verzug, so ist CrossFit Paderborn berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist CrossFit Paderborn berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. CrossFit Paderborn behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen und erhebt zusätzlich eine Versäumnisgebühr von 5 Euro. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

STORNIERUNG

Trainingstermine können bis zwei Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Die stornierte Stunde wird deinem Stundenkontingent dann automatisch wieder gutgeschrieben. Bei späterer Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet. Werden innerhalb eines Monats drei gebuchte Termine seitens des Mitglieds nicht fristgerecht oder gänzlich abgesagt, behält sich CrossFit Paderborn vor, alle bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Vorausbuchungen des Vertragspartners zu löschen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, dann erneut verfügbare Termine zu buchen.

MITGLIEDSCHAFT

LAUFZEIT

Die Erstlaufzeit dieser Mitgliedschaft endet immer zum vollen Monat und beträgt somit mindestens die auf der Vorderseite dieses Schreibens vereinbarte Vertragslaufzeit (6 Monate). Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit jeweils um einen vollen Monat, sofern nicht eine von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende die Mitgliedschaft kündigt. Handelt es sich hierbei um den Probemonat oder die 10er Karte, gibt es keine automatische Verlängerung der Mitgliedschaft. Die Kündigung hat für das Mitglied schriftlich gegenüber CrossFit Paderborn zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung seitens der Empowering Future GmbH bleibt unberührt. Nach Ablauf der Erstlaufzeit ist ein Wechsel in eine andere Mitgliedschaftsversion (nicht Probemonat, nicht 10er-Karte) jeweils mit Frist von einem Monat zum Monatsende ohne weitere Kosten möglich. .

UMFANG DER MITGLIEDSCHAFT
Bei einer unlimitierten Mitgliedschaft kann der Vertragspartner das CrossFit Paderborn Kursangebot täglich in Anspruch nehmen. Bei limitierten Mitgliedschaften kann der Vertragspartner entsprechend des vereinbarten Stundenkontingentes die CrossFit Paderborn Kurstermine in Anspruch nehmen. Nicht gebuchte Termine verfallen und können nicht in Folgewochen/-monaten übertragen werden. Mit dem Erwerb einer 10er Karte kann die entsprechende Anzahl von Gruppentrainings in dem vereinbarten Zeitraum ab Kaufdatum der Mitgliedschaft wahrgenommen werden. Die Karte ist nicht übertragbar. Der Probemonat ist pro Person nur einmal buchbar.
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

KRANKHEIT/ AUSFALLZEITEN

Bei Verhinderung des Mitglieds infolge von bspw. Krankheit, Schwangerschaft, beruflichen Verpflichtungen außerhalb Paderborns oder Urlaub, kann der Vertrag für ausschließlich ganze Kalendermonate stillgelegt werden. Während der Stilllegung ist eine Nutzung der im Vertrag geregelten Vereinbarungen nicht möglich und es werden die entsprechenden Beiträge nicht eingezogen. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. Die Stilllegung ist dabei mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich bei CrossFit Paderborn einzureichen. CrossFit Paderborn erhebt für jede Stilllegung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro. Im Falle von Krankheit oder Schwangerschaft wird, gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung, die Verwaltungsgebühr einmalig (bei der ersten Pause im Zusammenhang mit der Krankheit bzw. Schwangerschaft) erlassen. Bei jeder Verlängerung einer bereits bestehenden Vertragspause, fällt die Verwaltungsgebühr erneut an. Dies gilt auch für die Verlängerung einer Pause aufgrund von Schwangerschaft oder Krankheit für die bei der ersten Einrichtung der Stilllegung die Gebühr erlassen wurde. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.


ERMÄSSIGUNGEN/RABATTE

CrossFit Paderborn bietet verschiedene Ermäßigungen/Rabatte an. Rabattaktionen, die seitens CrossFit Paderborn durchgeführt/beworben werden, sind nicht kombinierbar. Die Voraussetzungen hierfür müssen durch geeignete Dokumente seitens des Mitglieds belegt werden. Das Mitglied ist dazu verpflichtet, bei jeglicher Vertragsänderung (Verlängerung, Aufstockung etc.) CrossFit Paderborn 14 Tage im Voraus darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die vereinbarte Ermäßigung für die zukünftigen Beiträge außer Kraft gesetzt und der Beitrag wird um den ausgewiesenen Ermäßigungsbetrag erhöht. Eine rückwirkende Nachreichung geeigneter Unterlagen ist nicht möglich. Die ermäßigte Mitgliedschaft ist nur für Studierende, SchülerInnen oder Auszubildende zulässig und gilt bis zu einem Alter von maximal einschließlich 30 Jahren.

GESUNDHEIT
CrossFit Paderborn empfiehlt allen Personen, die die Leistungen von CrossFit Paderborn nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wiederherzustellen. Der hochintensive Sport kann bei falscher Ausführung zu schweren Verletzungen führen. Das Training findet auf eigene Gefahr statt.

HAFTUNG
CrossFit Paderborn haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. CrossFit Paderborn haftet ferner für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit danach für Fahrlässigkeit gehaftet wird, ist die Ersatzpflicht auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit vorstehend nichts Anderes geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und culpa in contrahendo – ausgeschlossen.

DATENSCHUTZ
Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass CrossFit Paderborn personenbezogene Bestands· und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso· und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partner, vertraulich zu behandeln. CrossFit Paderborn behält sich das Recht vor, jegliches Bild- und Videomaterial, das während des Box-Betriebes entsteht, für Werbezwecke online zu stellen. Sollte das Mitglied damit nicht einverstanden sein, ist dieses in schriftlicher oder elektronischer Form an CrossFit Paderborn zu richten.

Aus Sicherheitsgründen und bei unbetreuten Trainingszeiten aus Gründen der Gesundheit der trainierenden werden das Gelände, sowie die Trainingsfläche und der Eingangsbereich der Empowering Future GmbH videoüberwacht. Das Videomaterial wird für max. 48 Stunden aufgezeichnet und automatisch nach Ablauf der Zeit gelöscht.

SONSTIGES/SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Das Mitglied ist verpflichtet, CrossFit Paderborn von jeder Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Sportler nicht nachgewiesen werden kann, gelten die bis dahin bekannte Daten als weiterhin gültig. Kosten, die CrossFit Paderborn durch nicht oder zu spät mitgeteilte Änderungen entstehen, hat das Mitglied zu tragen.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten und/oder werden, wird dadurch ausdrücklich die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen und des jeweiligen Vertrags an sich nicht berührt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. Die Parteien werden eine solche unwirksame Bestimmung bzw. die derartige Lücke durch eine wirtschaftlich gewollte Bestimmung einvernehmlich ersetzen bzw. ergänzen. CrossFit Paderborn ist berechtigt, die AGB mit jeweiliger Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Die am Trainingsort ausgehängte Hausordnung (Box Rules) ist zu beachten. Das Mitglied muss sich an die Hausordnung halten, wenn dies nicht der Fall ist, kann CrossFit Paderborn dem Sportler ein Hausverbot erteilen und/oder die vertragliche Beziehung fristlos kündigen.

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